Neuigkeiten (Archiv)
11.07.2011 | Rückmeldung zum WS2011/2012 // 11.7. - 29.7.
die an der Universität bereits eingeschriebenen Studenten haben sich, falls sie das Studium im
Wintersemester 2011/12 an der Universität Regensburg fortsetzen wollen, rückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages in der Zeit
vom 11. bis 29.07.2011 in Höhe von insgesamt 589,38€.
(Der Betrag setzt sich zusammen aus 500,-- € Studienbeitrag; 42,-- € Studentenwerksbeitrag,
47,38 € Semesterticket)
In folgenden Fällen ist lediglich ein Betrag in Höhe von 89,38 € zu überweisen:
- Sie sind im nächsten Semester für ein Promotionsstudium eingeschrieben
- Sie sind im nächsten Semester beurlaubt
- Sie wurden im nächsten Semester vom Studienbeitrag befreit
- Sie erhalten im nächsten Semester einen Studienbeitragskredit durch die KfW-Bank
(Die Zahlung der 500,-- Euro Studienbeitrag erfolgt in diesem Fall direkt von der KfW an die Hochschule)
Der Betrag in Höhe von 589,38 € bzw. 89,38 € ist in der Zeit vom 11. bis 29.07.2011 auf folgendes Konto zu überweisen:
Begünstigte: Staatsoberkasse Bayern Landshut
Kontonummer: 901279276
Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
Verwendungszweck: Matrikelnummer (ohne Leerzeichen!), Semesterbeitrag WS2011, Vorname, Nachname
(Bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge beachten, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist !)
Erst mit Zahlungseingang gilt die Rückmeldung als vollzogen.
Die Studienunterlagen werden Ihnen bis Ende August an Ihre Postanschrift zugesandt. (Bitte überprüfen Sie daher Ihre Adresse. Adressänderungen können ONLINE auf der Homepage der Studentenkanzlei vorgenommen werden).
Wer einen Studiengangwechsel oder eine Änderung der Studienfachkombination vornehmen will, muss dies ebenfalls innerhalb der Rückmeldungsfrist mit den entsprechenden Formularen in der Studentenkanzlei beantragen.
Wer die Rückmeldung unterlässt oder versäumt, wird gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 BayHSchG zum Ende des Semesters (30.09. bzw. 31.03.) exmatrikuliert.

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